Der Elektronische Allgefahrenschutz
Im Falle einer Forderung gegenüber dem Unternehmen, bspw. im Falle eines Schadens, prüft die Versicherung zunächst die Rechtmäßigkeit der Ansprüche, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert tatsächlich berechtigte Ansprüche entlang der vereinbarten Deckung. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres Betriebes entstehen können sowie grundsätzlich Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.
Welche Besonderheiten sind in der PV-Branche zu beachten?
Einige Fachunternehmen in der PV-Branche übernehmen „nur die Planung“ der Anlage, Aufbau und Montage werden an Drittfirmen vergeben. Im Schadenfall, gleich aus welchem Grund, ist allerdings der Fachpartner als „Generalunternehmer“ haftbar und nicht (direkt) die ausführende Firma.